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Erfolg
AXA Schweiz
gründet InsurTech
Die AXA denkt das Schadenmanagement neu und gründet ein Technologieunternehmen
mit dem Ziel, Schadenprozesse durch den Einsatz
neuester Technologien wie Computer Vision und Machine Learning
umfassend umzugestalten. In einem ersten Schritt wird die Abwicklung
von Motorfahrzeugschäden digitalisiert und damit effizienter
und kostengünstiger.
Zwischen 300’000 und 400’000 Motorfahrzeugschäden werden dem
grössten Schweizer Motorfahrzeugversicherer jährlich gemeldet. «Obwohl
wir konsequent in die Verbesserung des Schadenabwicklungsprozesses
investieren, bringt dieser nach wie vor einen beträchtlichen
zeitlichen und administrativen Aufwand mit sich. Dem wollen wir
mit einem völlig neuen Ansatz begegnen», erklärt Dominique Kasper,
Leiter Property & Casualty.
«Wir bauen auf technologische Innovationen, um unseren Kunden
und Partnern eine schnelle, einfache und kosteneffiziente Hilfe im
Schadenfall zu bieten», fährt Kasper fort. Die Gründung eines eigenständigen
Technologieunternehmens schafft ein innovatives und agiles
Umfeld für die Entwicklung von zukunftsgerichteten Produkten
und Dienstleistungen. Daniel Meier, bisher Leiter Mobilitätsversicherungen
bei der AXA Schweiz, wurde zum CEO des neu gegründeten
Unternehmens mit dem Namen «Noimos» ernannt. Noimos wird neue
Arbeitsplätze in der IT/Tech-Branche schaffen und talentierten Mitarbeitenden
in den Bereichen künstliche Intelligenz und neue Technologien
eine Anstellung bieten.
noimos.ai
Leserfrage
Rotlicht übersehen
Wir sind ein KMU aus der Zentralschweiz
und besitzen eine kleinere Fahrzeugflotte.
Einer unserer Mitarbeitenden hat kürzlich
ein Rotlicht übersehen und wurde deshalb
von der Polizei gebüsst. Aus einer daraus
folgenden Diskussion haben wir uns
die Frage gestellt, ob die Versicherung ihre
Leistungen verweigern würde, wenn
beim gleichen Sachverhalt ein Unfall
entstanden wäre. Können Sie uns diese
Frage bitte beantworten?
S. K., Stans
Die Missachtung eines Rotlichts wird oftmals
als grobe Verkehrsverletzung geahndet (siehe
auch Strassenverkehrsgesetz, Artikel 90, Abs. 2).
Ihre Versicherung wäre demzufolge gemäss
Versicherungsvertragsgesetz, Artikel 14, Abs. 2
berechtigt, ihre Leistungen im Grade des
Verschuldens zu kürzen. In der Flottenversicherung
der AXA besteht jedoch die Möglichkeit,
einen Schutz gegen Grobfahrlässigkeit zu
versichern. Sofern dieser Zusatz versichert ist,
würde die AXA im von Ihnen genannten Fall
ihre Leistungen vollumfänglich erbringen,
sofern keine weiteren Umstände wie beispielsweise
Angetrunkenheit, Fahrunfähigkeit
oder besonders schwere Missachtung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Unfall
geführt hätten. Die Umstände jedes Einzel-
falls
werden deswegen mit grosser Sorgfalt
durch uns geprüft und individuell beurteilt.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr
Kundenberater jederzeit gerne zur Verfügung.
Marc Gfeller
Teamleiter
Schaden Motorfahrzeuge
Bern
01/2022 17 Meine FIRMA