
Verantwortung
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Anlegen wie die Profis
Wer sein Geld für sich arbeiten lassen möchte, der sollte zumindest
mit einem Teil des Vermögens auf Aktien und andere Anlageklassen
setzen, die trotz Tiefzinsniveau die Aussicht auf eine Rendite bieten.
Genau da setzt die neue Vermögensverwaltung EasyInvest an, mit der
man einfach und flexibel Geld an den Finanzmärkten anlegen kann.
Ausgehend vom eigenen Risikoprofil, wird eine persönliche Anlagestrategie
vorgeschlagen, die jederzeit individuell angepasst werden
kann. Zur Auswahl stehen 14 frei kombinierbare Anlageklassen in
Form von passiven und aktiv gemanagten Fonds, die in Aktien, Obligationen,
Immobilien und Edelmetalle investieren.
Die Handhabung ist einfach und unkompliziert – Auswahl, Überwachung
und Austausch der Fonds erfolgen durch erfahrene Anlageexpertinnen
und -experten der AXA, und die Fondszeichnung und
-verwaltung geschieht vollkommen automatisiert im Hintergrund.
Im MyAXA/Vorsorgeportal ist die volle Transparenz und Kontrolle
über das eigene Anlageportfolio jederzeit sichergestellt. Das investierte
Vermögen ist zudem immer verfügbar, das heisst, es ist nicht
an eine Mindestlaufzeit gebunden und flexibel beziehbar.
«Mit EasyInvest können Privatpersonen ihr Geld wie Profis anlegen,
selbst wenn sie über keine Vorkenntnisse im Anlagebereich verfügen.
Zudem profitieren sie von Fondskonditionen, die sonst nur für institutionelle
Anleger und Grossinvestoren gelten», sagt Lukas Kienast,
Leiter Produktmanagement Private Vorsorge der AXA Schweiz.
axa.ch
Leserfrage
Datenschutzgesetz
Im Jahr 2018 haben wir unsere Abläufe
betreffend Datenschutz fachmännisch
überprüfen lassen und in unserem Betrieb
ein umfassendes Konzept eingeführt.
Genügt dies den Anforderungen des neuen
Bundesgesetzes über den Datenschutz?
T. M., Hergiswil
Schweizer Unternehmen tun gut daran, sich mit
diesem Thema zu beschäftigen, denn das neue
Datenschutzrecht könnte im zweiten Halbjahr
2022 in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht neue
Durchsetzungsmechanismen vor, beispielsweise
ein erleichtertes Auskunftsrecht der betroffenen
Person oder auch die Befugnisse des
Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.
Letzterer kann neu von Amtes
wegen Untersuchungen durchführen und
verbindliche Verfügungen, aber auch Bussen
bis zu 250’000 Franken erlassen. Im Unterschied
zur bisherigen Regelung verlangt das neue
Gesetz eine ausdrückliche Information über
sämtliche erfasste Daten – nicht wie bis anhin
nur bei besonders schützenswerten Personendaten.
Die Datenschutzerklärungen müssen
entsprechend in die Prozesse eingebaut werden.
Unabhängig davon sollten Schweizer KMU
ihre Konzepte hinterfragen und vom Spezialisten
auf die Vereinbarkeit mit dem neuen Gesetz
überprüfen lassen. Die periodische Erfassung
und Überprüfung sämtlicher Personendaten
und der Datenflüsse ist eine Notwendigkeit, um
deren Verwendung für die eigene Geschäftstätigkeit
zu analysieren und nicht notwendige
Daten zu löschen. Die periodische Bereinigung
ist auch ein gutes Instrument, um die eigenen
Mitarbeitenden, welche die datenschutzrechtlichen
Vorgaben täglich an der Front umsetzen
müssen, für das Thema zu sensibilisieren.
Hedwig Zingg Sanchez
lic. iur., Rechtsanwältin,
Vermögensschadenhaftpflicht,
AXA
01/2022 27 Meine FIRMA