
Illustrationen: Sarah von Blumenthal; Philip Bürli
Verwaltungsrat
online
Seit März 2020 haben wir drei Ver-
waltungsratssitzungen infolge
der Covid-Massnahmen virtuell, das
heisst mit einem entsprechenden
Onlineprogramm, gehalten. Ist
dies gesetzlich überhaupt erlaubt?
Was müssen wir dabei beachten?
P. S., Wil
Hedwig Zingg Sanchez,
Rechtsanwältin
Vermögensschaden
Versicherungsleistung im Todesfall
Ich (männlich) wohne seit sieben Jahren mit meinem Lebenspartner im
gemeinsamen Haushalt (keine eingetragene Partnerschaft). Meine Tochter,
gemeinsames Kind mit meiner Ex-Frau (Ehedauer 2 Jahre), 15 Jahre alt, wohnt
bei uns. Ich habe das vollumfängliche Sorgerecht für meine Tochter. Mein
Lebenspartner ist 100 Prozent arbeitstätig und finanziert sich selbst. Für
mich ist wichtig, dass meine Tochter im Todesfall gut abgesichert ist. Wie
sieht es bei meiner AXA-Pensionskasse aus, welche Leistungen werden an wen
ausgezahlt, wenn ich versterben würde?
I. H., Oberbipp
Anspruch auf das Todesfallkapital, bei
deren Fehlen würde danach der Lebenspartner
die Leistung erhalten. Das
Todesfallkapital fällt nicht in den Nachlass
der verstorbenen Person.
Wenn das Kind das 25. Altersjahr vollendet
hat, fällt die Rentenberechtigung weg.
Somit entfällt die Waisenrente. Das Todes-
fallkapital würde gemäss der Begünstigungsordnung
an den Lebenspartner
ausgezahlt.
Die AXA bezieht sich auf die Begünstigungsordnung
gemäss AXA-Reglement, allfällige
testamentarische Abmachungen sind nicht
relevant, das Gesetz oder andere Reglemente
können abweichen.
Nathalie Bossi,
Fachberaterin BVG
LESERFRAGEN
Bei einem Todesfall werden sowohl die
Partnerrente als auch die Waisenrente bis
zum Schlussalter der Rentenberechtigung
gemäss Vorsorgereglement ausgezahlt.
Als Schlussalter für die Rentenberechtigung
eines Kindes gilt das Alter 20. Falls
sich das Kind in einer zweiten Ausbildung
befindet, erfolgt die Auszahlung längstens
bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Der Anspruch auf die Partnerrente bei einer
erweiterten Deckung gemäss Reglement
besteht bis zum Tod, es sei denn, die
anspruchsberechtigte Person heiratet vor
dem 45. Altersjahr.
Das Todesfallkapital entspricht dem
vorhandenen Altersguthaben zum Zeit-
punkt des Todes, abzüglich des Beitrags
zur Finanzierung einer allfälligen Partnerrente.
Falls Einkäufe getätigt wurden,
werden diese als separates Todesfallkapital
ausgezahlt.
Die Höhe der Risikoleistungen ist im
Vorsorgeplan festgehalten. Gemäss der
Begünstigungsordnung haben die
rentenberechtigten Kinder, wie im
Vorsorgereglement vermerkt, zuerst
Ja, unter dem geltenden Aktienrecht wird
die virtuelle Sitzung des Verwaltungsrats
seit längerer Zeit anerkannt. In Covid-19-
Verordnung 2 hat der Bundesrat vor-
gesehen, dass der Veranstalter bei
Versammlungen von Gesellschaften ohne
Einhaltung einer Einladungsfrist sich zu
der Form der Ausübung der Rechte der
Teilnehmer äussern kann und die
Abstimmungen auf dem Schriftweg oder
in elektronischer Form festlegen kann. Im
neuen Aktienrecht, welches vom Parlament
am 19. Juni 2020 angenommen
worden ist, wird die virtuelle VR-Sitzung
ausdrücklich vorgesehen. Der Verwaltungsrat
kann seine Sitzungen auf
schriftlichem Weg oder in elektronischer
Form durchführen, sofern kein Mitglied
eine mündliche Beratung verlangt. Es gilt
zu beachten, dass in allen Fällen ein
Verhandlungsprotokoll über die Sitzung
zu führen ist.
02/2020 5 Meine FIRMA